In vielen bereits erschienenen Arbeiten werden wettbewerbliche Preisregulierungsverfahren auf
ihre Eignung für den Einsatz in der Wasserwirtschaft hin untersucht. Diese Analysen greifen
aber in zweifacher Hinsicht zu kurz. Zum einen kann man wettbewerbliche
Preisregulierungsverfahren für die Wasserwirtschaft nur unter der Voraussetzung empfehlen dass
es zu keiner unerwünschten Qualitätsdegression kommt. Ob dies zu erwarten ist bzw. wie dem
ausreichend wirkungsvoll begegnet werden kann ist ein Schwerpunkt dieser Arbeit. Im Kern kommt
der Autor zu dem Schluss dass ganzheitliche wettbewerbliche Verfahren zwar nur sehr bedingt
mit der derzeit praktizierten Qualitätsregulierung in Deutschland kompatibel sind dass es aber
Gründe gibt diese aktuelle deutsche Qualitätsregulierung ganz grundsätzlich zu überdenken.
Indem eine Kompatibilität von Qualitätsregulierung und Preisregulierung hergestellt wird ist
die Grundvoraussetzung dafür geschaffen überhaupt erst verschiedene Preisregulierungsverfahren
in Erwägung ziehen zu können. Außerdem lässt sich die derzeitige Qualitätsregulierung bei
fortbestehender Effektivität effizienter gestalten. Zum anderen behebt die integrierte
Behandlung von Qualitätsregulierung und Preisregulierung einen weiteren Schwachpunkt vorheriger
Studien. Mittels eines solchen Vorgehens lassen sich substanziellere Aussagen darüber treffen
welches wettbewerbliche Verfahren tatsächlich für die deutsche Wasserwirtschaft empfohlen
werden sollte.