Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
haben die Menschenwürde als Höchstwert und oberstes Prinzip verankert. Biopolitischen
Eingriffen durch den Staat sollte damit eine absolute Grenze gesetzt werden. Die Unbestimmtheit
der Menschenwürde hat jedoch in den bioethischen Debatten der letzten Jahrzehnte dazu geführt
dass die Vorrangstellung der Menschenwürde in Frage gestellt wurde oder sich Vertreter
entgegengesetzter Positionen beide gleichermaßen auf die Würde des Menschen berufen konnten. So
stehen Eugenik und Euthanasie - in liberalem Gewande - als legitime Optionen wieder auf der
Tagesordnung. Dies ist einerseits eine Problemanzeige und andererseits der Hinweis darauf das
unterschiedliche Lager unter Würde unterschiedliches verstehen. Der vorliegende Band diskutiert
vorranging das Verhältnis von Menschenwürde und Autonomie als den zentralen
Argumentationsgrundlagen dieser Debatte. Dabei wird der Frage nachgegangen inwieweit es
gerechtfertigt ist den Würdebegriff durch den Autonomiebegriff zu ersetzen bzw. ob der
Würdebegriff Aspekte des Autonomiebegriffs integrieren oder ausschließen muss um dem
Grundanliegen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland gerecht zu werden ohne Abstriche am Grundsatz der Unverfügbarkeit
zu riskieren.