Unbeschadet vorsichtiger Schritte hin zu einer grenzüberschreitenden Öffnung bleibt die
körperschaftsteuerliche Organschaft im Kern binnenorientiert. Damit kontrastiert das deutsche
Organschaftsrecht nicht nur mit der zumeist multinationalen Konzernwirklichkeit sondern steht
im Verdacht gegen die im Unions- und Abkommensrecht normierten Diskriminierungsverbote zu
verstoßen. Aufbauend auf einer tiefgehenden Analyse der unionsrechtlichen Anforderungen an eine
grenzüberschreitende Konzernbesteuerung untersucht der Verfasser inwieweit die einzelnen
Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung eines Organkreises mit der Niederlassungsfreiheit in
Einklang stehen. Zudem beleuchtet der Verfasser die Vereinbarkeit des Organschaftsrechts mit
den zuvörderst für Drittstaaten-Sachverhalte relevanten abkommensrechtlichen
Diskriminierungsverboten.