Die der UN-Behindertenrechtskonvention innewohnende Leitidee der Inklusion hat dazu geführt
dass das medizinische Modell von Behinderung welches Behinderung als Defizit versteht durch
das menschenrechtliche Modell welches Behinderung als individuelles Bedürfnis versteht
ersetzt wurde. Diese terminologische Neuorientierung hat auch für die Pflege im Krankenhaus
eine besondere Relevanz. Pflegebedürfnisse sind mit individuellen Diversitätsmerkmalen zu
verknüpfen. Diese sind beim Pflegehandeln im Sinne von konstruktiver Umgang mit Vielfalt zu
berücksichtigen. Zunehmende Heterogenität in unserer Gesellschaft verlangt eine stärkere
Differenzierung beim Pflegehandeln. Diese Differenzierung ist die Voraussetzung für
Teilhabegerechtigkeit und Chancengleichheit. Hemmnisse und Herausforderungen auf dem Weg in die
Inklusion werden in der Arbeit thematisiert. Strategien insbesondere auch das
Diversitätsmanagement und pflegebezogene Gelingensbedingungen werden spezifiziert. Die
Erkenntnisse der Arbeit werden zur Erstellung eines Leitfadens genutzt. Mit dem Leitfaden wird
dem Krankenhaus und der Pflegekraft eine Checkliste zur Verfügung gestellt die hilft
vorhandene inklusive Strukturen und Konzepte zu identifizieren und darauf aufbauend vorhandene
Strukturen und Konzepte step-by-step weiter auszubauen.