Zur Herleitung eines Beweisverwertungsverbots als Folge eines Verfahrensverstoßes nimmt die
Rechtsprechung eine Abwägung vor. Naturgemäß ist diese Herangehensweise mit erheblichen
Unsicherheiten verbunden. Vor diesem Hintergrund startet diese Untersuchung. Dabei stellt der
Autor nicht die Abwägungslehre selbst in Frage sondern nimmt diese zum Ausgangspunkt. Ziel der
Untersuchung ist es am Beispiel der Verletzung des Richtervorbehalts die Kriterien die in die
Abwägung einfließen müssen abstrakt zu bestimmen und sie in eine Reihenfolge zu stellen und so
für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Auf diese Weise gelingt es dem Autor einen Prüfkanon in
drei Phasen aufzustellen und diesen auf ein dogmatisches Fundament zu stellen. Im zweiten Teil
des Buches wendet er sein Phasenmodell auf die einzelnen Ermittlungsmaßnahmen an und kommt
dabei zu kaum anderen Ergebnissen als die Rechtsprechung. Dies ist ein positives Ergebnis. Denn
dem Rechtsanwender bleibt das gute Gefühl dass die Rechtsprechung auch ohne diesen Prüfkanon
zu richtigen Ergebnissen kommt. Dies schmälert aber nicht den Innovationscharakter der Arbeit
wird dadurch doch gerade deutlich wie schlagkräftig das Phasenmodell ist.