Durch die Schaffung gemeinsamer Wirtschaftsräume kommt es sowohl auf unternehmerischer als auch
auf persönlicher Ebene zu internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen. Vermögen wird in
verschiedenen Formen in unterschiedlichen Ländern investiert Wohnsitze und Ansässigkeiten
werden verlagert. Es kommt zu grenzüberschreitenden Vermögensbesitzverhältnissen. Dadurch
entstehen in mehreren Ländern gleichzeitig steuerliche Anknüpfungsmerkmale die eine Erbschaft-
bzw. Schenkungsteuer auslösen können. Nationale deutsche Regelungen reichen in der Regel nicht
aus um eine drohende Doppelbesteuerung gänzlich aufzuheben. Anders als im Bereich der
Ertragsteuern ist das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaft- bzw.
Schenkungsteuern in Deutschland und international nicht stark ausgeprägt. Dadurch gibt es
selbst innerhalb der EU ein hohes Maß an Doppelbesteuerungsrisiken. Die Relevanz und
steuerliche Brisanz dieser Thematik werden oft erst erkannt wenn tatsächlich eine
Doppelbesteuerung eintritt. Die Untersuchung zeigt auf auf welcher Ebene von der Entstehung
der Steuer bis zur Ermittlung der finalen Steuerschuld angesetzt werden kann um im Verhältnis
von Deutschland zu Frankreich zu Großbritannien und zu den Niederlanden das Risiko der
Doppelbesteuerung zu minimieren.