Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes sieht die wesensmäßige Anwendung von Grundrechten für
inländische juristische Personen vor. Doch wie wirkt sich dies für ausländische juristische
Personen insbesondere im Kontext einer Überlagerung der Rechtsordnungen von deutschem
Verfassungsrecht Europarecht und Völkerrecht aus? Im Rahmen dieser Untersuchung werden die
Grundrechte des Grundgesetzes die Grundfreiheiten und Grundrechte des Unionsrechts sowie die
Rechte der EMRK und die Rechte aus internationalen Investitionsschutzabkommen
gegenübergestellt. Dabei werden Gemeinsamkeiten Unterschiede und vor allem Wechselwirkungen
der verschiedenen Rechtsordnungen auch im Lichte aktueller Entwicklungen wie dem EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs herausgearbeitet.