Virtual und Augmented Realityist eine Technologie die es dem Nutzer ermöglicht eine
vollständig computergenerierte Welt oder die echte Umgebung um virtuelle Inhalte modifiziert
wahrzunehmen. In dieser Arbeit werden zwei zentrale Funktionen dieser Technologie aus
datenschutzrechtlicher Perspektive untersucht: das Bewegungstracking bei Virtual Reality und
die kamerabasierte Umgebungserfassung bei Augmented Reality. Im ersten Teil wird die Kategorie
der Daten untersucht die durch das Bewegungstracking verarbeitet werden. Vorgeschlagen wird
das Konzept einer Zwei-Stufen-Einwilligung das dabei durch den Grundsatz des
Privacy-by-Designs gestützt wird. Die Umgebungserfassung ist eine allgegenwärtige Verarbeitung
im öffentlichen Raum von der eine Vielzahl von Grundrechtsträgern betroffen sind und mit der
zugleich eine Vielzahl von Grundrechtsträgern ihre Interessen wahrnehmen. Unterbreitet werden
mögliche Lösungsansätze de lege ferenda um eine allgegenwärtige Datenverarbeitung zu
rechtfertigen. Am Beispiel der datenschutzfreundlichen Technikgestaltung bei Augmented Reality
wird aufgezeigt dass diese unerlässlich ist um eine allgegenwärtige Datenverarbeitung
grundrechtskonform einzusetzen.