Die EU-Verbandsklagerichtlinie wird den kollektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung von
Verbraucherrechten in der EU und in Deutschland im Vergleich zur Musterfeststellungsklage und
der Gewinnabschöpfungsklage auf ein neues Niveau heben. Ob die bis Ende 2022 von den
Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzende Richtlinie und ab Juni 2023 anzuwendenden
Vorschriften den kollektiven Verbraucherrechtsschutz der nunmehr erstmalig EU-weit auch
Abhilfemaßnahmen (z.B. Schadensersatz) zum Gegenstand haben wird tatsächlich verbessern wird
hängt u.a. von der Art und Weise der Umsetzung mit Blick auf die adressierten
Kollektivschadensereignissen aber u.a. auch von den Regeln zur Finanzierung der klagebefugten
Einrichtungen ab. Das vorliegende Buch bietet einen kompakten Überblick über die maßgeblichen
Bestimmungen.