Farbensinn unabhängig von einem Raumsinn strenggenommen nicht gibt. Es ist aber diese
Abstraktion zweckmäßig zur Gewinnung einer geordneten Über sicht über die Leistungen unseres
Gesichtssinnes. Nunmehr wird also die räum liche Anordnung der Gesichtsempfindungen Gegenstand
der Untersuchung sein. Ob man diesen Abschnitt als Lehre vom Raumsinn des Auges bezeichnet oder
als Lehre von den Gesichtswahrnehmungen ersteres nach HERING letzteres nach HELMHOLTZ ist
Sache des Standpunktes und der Betrachtungsweise. Nach HELMHOLTZ kann nur das als Empfindung
anerkannt werden was durch Erfah rungsmomente nicht im Anschauungsbild überwunden oder in sein
Gegenteil verkehrt werden kann. Die hiergegen vorgebrachten Einwände über die HoFMANN (1)
berichtet erscheinen nicht stichhaltig. Wenn z. B. durch Hinlenken der Aufmerksamkeit aus
einer zunächst ein heitlichen Klangempfindung Teilempfindungen (Obertonempfindungen)
heraustreten so kann dabei doch nicht von einer Überwindung der Klangempfindung durch
Erfahrung die Rede sein. Sobald die besondere Aufmerksamkeitshinwendung aufhört liegt auch
wieder die ein heitliche Klangempfindung vor niemand wird bei Anhören des Klarinettenspiels
ständig die Obertöne heraushören auch wenn er darauf eingeübt ist. v. KRIES (5) hält die
Zurechnung der räumlichen Bestimmungen zur Empfindung für sehr unratsam. Sie seien durch ihre
psychologische Beschaffenheit und die Bedingungen von denen sie abhängen von den Empfindungen
tiefgreifend verschieden. Andererseits seien sie obgleich in gewissem Sinne als Urteile zu
bezeichnen von dem was hauptsächlich unter Urteil verstanden wird wieder verschieden. So sei
der Helmholtzache Ausdruck der Wahrnehmungen als zweckentsprechend und sachgemäß vorzuziehen.