CSR und Recht das hat scheinbar wenig miteinander zu tun. CSR soll gemeinhin dort beginnen wo
Compliance aufhört. Denn es gehe nicht um die Einhaltung zwingender gesetzlicher Anforderungen
sondern um die freiwillige Übernahme weitergehender sozialer und ökologischer Verantwortung.
Der Band CSR und Recht beschreibt spezifisch für maßgebliche Rechtsgebiete wie zwingendes
Recht Soft Law unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung zusammenspielen.Denn eine
genauere Betrachtung eröffnet eine spannende Gratwanderung. Viele nationale Rechtsnormen
bezwecken von vornherein den Schutz des Gemeinwohls z.B. im Umweltrecht. Allerdings
unterscheiden sich die nationalen CSR-Mindeststandards weltweit stark. Internationale
CSR-Regelwerke haben rein freiwilligen Charakter. Den Unternehmen bleibt mithin weiter
Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer CSR. Ökonomische ökologische und soziale Erwägungen
überlagern sich dabei zunehmend. Gemeinwohlinteressen dienende Geschäftsmodelle nachhaltige
Produktion Rohstoffverfügbarkeit Öffentlichkeitsbild Betriebsklima etc. wirken
mehrdimensional und prägen zugleich das unternehmerische Ermessen des Managements. Sie erlangen
so - mittelbar - auch rechtliche Bedeutung.