Das römische Pfandrecht bleibt eine unerschöpfliche Quelle von Rechtsproblemen die sich bis in
das geltende Recht hineinziehen. Dies beweisen die Beiträge zu diesem Buch. Hierin geht es
nicht nur um rein rechtshistorische Themen wie das Ablösungsrecht eines nachrangigen
Pfandgläubigers im klassischen römischen Recht und die Quellen zur römischen
Verpfändungspraxis. Bezug zum geltenden deutschen Recht haben die Beiträge zum Verhältnis von
Vorausverpfändung und Erbfolge und zur Mehrfachbestellung und Konvaleszenz beschränkter
dinglicher Rechte. Eine Verbindung zum geltenden polnischen Recht weist der Beitrag zur
Verpfändung eines Bruchteils auf.