Demokratie gründet auf dem Recht des Einzelnen anderer Meinung sein und diese frei äußern und
verbreiten zu dürfen. Analog verhält es sich innerhalb der Institutionen der freien
Wissenschaft und der kritischen Universität: Sie dienen der Selbstkontrolle wissenschaftlicher
Tätigkeit ebenso dem Schutz einer kritischen Öffentlichkeit. Aber unter welchen
Voraussetzungen entwickelt Wissenschaftsfreiheit dieses epistemische ethische und
demokratische Potential? Darf man im universitären Raum alles sagen und diskutieren? Oder gibt
es eine Grenze zwischen Freiheit und Zügellosigkeit? Wer sollte nach welchen Maßstäben Grenzen
ziehen zwischen dem legitimen Wettbewerb um Meinungen einerseits und der Provokation
Diskriminierung und der Verachtung des Gegners andererseits? Gibt es normative Grundlagen für
den Gebrauch der akademischen Freiheiten die ihre Grenzen zu bestimmen erlauben?