Die erste Revision der S3-Leitlinie zur Behandlung von Zwangsstörungen bei Erwachsenen wurde
wieder unter Beratung und Moderation durch die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen
medizinischen Fachgesellschaft (AWMF) von einem großen Gremium an wissenschaftlichen Experten
und Vertretern von Fachverbänden erstellt. Die Empfehlungen der revidierten Fassung basieren
auf einer Sichtung der Evidenz der verfügbaren randomisierten klinischen Studien zu
Zwangsstörungen sowie der Meta-Analysen dazu einer Synthese der Empfehlungen anderer
Leitlinien sowie einem Expertenkonsens bei den Fragen zu denen es keine Evidenz aus Studien
gibt. Aufgrund der großen Datenbasis sowie der breiten klinischen Erfahrungen von Experten auf
dem Gebiet können in dieser Leitlinie konkrete und fundierte Empfehlungen für die Behandlung
der Zwangsstörungen gegeben werden. Änderungen der ersten Revision der Leitlinie im Vergleich
zur Ursprungsversion aus dem Jahre 2013 betreffen insbesondere die weitere Stärkung des
Stellenwertes der kognitiven Verhaltenstherapie mit Exposition die nach neueren Meta-Analysen
das wirksamste Therapieverfahren und daher Therapie der ersten Wahl ist. Neu ist die Empfehlung
für hochfrequente Expositionsübungen z.B. im Blockformat die wo die Voraussetzungen
vorliegen genutzt werden sollten. Darüber hinaus wurden Empfehlungen zur Pharmakotherapie bei
Therapieresistenz wesentlich überarbeitet weil es in diesem Bereich in den vergangenen 10
Jahren viele neue Studien gab. Weitere neue Empfehlungen betreffen spezielle Behandlungsaspekte
den Umgang mit Komorbidität und die Versorgung die in der ursprünglichen Leitlinie nicht
enthalten waren.