Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht Handelsrecht
Gesellschaftsrecht Kartellrecht Wirtschaftsrecht Note: 1 7 EBC Hochschule Hamburg Sprache:
Deutsch Abstract: Die GmbH ist eine juristische Person und hat ihre eigene
Rechtspersönlichkeit. Die Haftungsbeschränkung einer GmbH ist ein wichtiger Bestandteil dieser
und ein Privileg. Gemäß 13 Abs. 2 GmbHG haftet die GmbH mit ihrem Gesamtvermögen und nicht
der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.Bei einer OHG vergleichend gilt gemäß 128 HGB
dass der Gesellschafter persönlich mit seinem Vermögen haftet.Der Gesellschafter einer GmbH
erkauft sich das Haftungsprivileg der Rechtsform dadurch dass er die GmbH mit dem Stammkapital
wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt ausstattet.Diese eben genannte Haftungsbeschränkung
bringt Probleme mit sich. Aufgrund dessen kommt die Durchgriffshaftung ins Spiel. Sie gilt als
Rechtsinstrument um die Trennung zwischen Gesellschafter und GmbH aufzuheben und greift durch
die juristische Person auf den im Hintergrund agierenden Gesellschafter zu.Die
Durchgriffshaftung ist nicht gesetzlich geregelt das heißt es ist der Rechtsprechung
überlassen angemessen zu reagieren. Die Entscheidung über einen Durchgriff ist im wesentlichen
Richterrecht. Die Rechtsprechung verwendet fallweise unterschiedliche Begründungselemente für
ihre Entscheidung. Insgesamt gibt es strenge Anforderungen nach denen der Bundesgerichtshof
entscheidet da die Haftungsbeschränkung einer GmbH nicht leichtfertig aufgehoben werden darf.