Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht Kriminologie
Strafvollzug Note: 1 3 Sprache: Deutsch Abstract: Die Polizei ist eine Institution deren
Aufgaben unter anderem darin besteht Gefahren abzuwehren. In einem demokratischen Rechtsstaat
wie Deutschland ist sie dabei an Recht und Gesetz gebunden. Somit schaffen gerade dieses Recht
und Gesetz die Grenzen für polizeiliches Handeln. Es gibt jedoch Situationen in denen das
polizeiliche Ziel nur erreicht werden kann wenn Polizeibeamte nicht konstitutionell handeln.
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Autor in seiner Arbeit mit den beiden Fragen ob
eine moralische Argumentation ein bestehendes Recht in Frage stellen oder sogar Grundlage für
eine Gesetzesänderung sein kann und falls Frage 1 bejaht wird ob die moralischen Argumente
ausreichen um Folter in Deutschland zu relativieren. Bei der Bearbeitung der oben aufgeführten
Thesen legt der Autor den Fokus auf die moralische Argumentation um diese als Grundlage für
eine mögliche Relativierung des Folterverbots anzuführen. Der rechtlichen Betrachtung kommt
demnach weniger Bedeutung zu. Der Einstieg in die Thematik erfolgt indem mit Hilfe einer
Definition erläutert wird was unter Folter zu verstehen ist. Im Anschluss an die
Begriffsbestimmung werden - angelehnt an die Ausführungen von Trapp - die acht Hauptfunktionen
von Folter in einem historischen Kontext herausgearbeitet. Mit der Darstellung der Historie
wird zum Einen schlüssig warum das Thema Folter so ernst zu nehmen ist zum Anderen wird
verdeutlicht aus welchen Gründen Folter weiterhin verboten sein soll. Um eine klare Grenze zu
ziehen wird im Anschluss auf die sogenannte Rettungsfolter eingegangen. Da sich die
Rettungsfolter ausschließlich auf die Aussageerzwingung einer Person beschränkt wird im
nächsten Kapitel die rechtliche Einordnung von Aussageverweigerungsrecht und Auskunftspflicht
beleuchtet. Nachdem die rechtliche Einordnung erfolgt ist wird der Grundsatz zwischen Moral
und Recht erörtert um darauf aufbauend moralische Argumentationen aufzuführen. Die moralische
Argumentation erfolgt in zwei Schritten. Erst werden die Ansichten jener herausgearbeitet
welche sich für ein absolutes Folterverbot aussprechen. Im zweiten Schritt erfolgt dann die
Argumentation aus Sicht der Befürworter also jene welche für eine Relativierung des
Folterverbots stehen. Zur Abrundung erfolgen zum Ende eine eigene Stellungnahme sowie ein Fazit
zum Thema.