Der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer übernimmt nicht immer die praktische Handhabe
und Willensbildung innerhalb eines Unternehmens. Die eigentlichen Drahtzieher können auch
Gesellschafter oder gänzlich externe Personen sein. Für dieses Phänomen hat sich der Begriff
des faktischen Geschäftsführers etabliert. Dieser haftet grundsätzlich neben dem formell
bestellten Geschäftsführer wodurch ein weiterer Haftungsadressat geschaffen wird. Das Ziel
dieser Arbeit ist die Aufarbeitung der Frage unter welchen Voraussetzungen von faktischer
Geschäftsführung gesprochen werden kann und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen sich daraus
ableiten können. Daher richtet sich dieses Buch vor allem an Unternehmer:innen und
Rechtsberater:innen.