Durch ganzheitliche Betreuung sollen Arbeitssuchende besser in die Gesellschaft integriert
werden - das verspricht zumindest der im Zuge der Bürgergeldreform verabschiedete Paragraf 16k
des Sozialgesetzbuches (SGB II). Dabei wirken Zielsetzung und Aufgaben des neuen Ansatzes wie
gerufen für ein neues Handlungsfeld der professionellen Sozialen Arbeit: Erstmals wird nun von
der reinen Arbeitsvermittlung abgewichen und ausschließlich die persönliche Lebenssituation in
den Blick genommen. Sabine Giese untersucht die Potenziale und Grenzen des neuen Paragrafen und
analysiert ob sich die ganzheitliche Betreuung aus Sicht der Profession Soziale Arbeit
tatsächlich als adäquates Mittel zur gesellschaftlichen Integration Erwerbsfähiger eignet.