Bis 17. Dezember 2021 sind die Standards der Whistleblower-Richtlinie (EU 2019 1937) in
nationales Recht umzusetzen.Insbesondere Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen (und in weiterer
Folge ab 50 Mitarbeiter:innen) und Gemeinden ab 10.000 Einwohner:innen trifft ab diesem
Zeitpunkt etwa die Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle.Dieser Kommentar bietet sowohl
eine Kurzkommentierung der Richtlinie als auch praktische Anleitungen zur Implementierung eines
Systems.Whistleblowing wird dabei nicht nur als ein technisches Tool verstanden das maßgeblich
zur Aufdeckung von Verstößen beiträgt und damit dem Schutz des Unternehmens dient. Es ist auch
ein wesentliches Element für die Etablierung einer Compliance Kultur im Unternehmen. Wird im
Unternehmen die Möglichkeit kommuniziert Hinweise zu erstatten sollte diese Kommunikation
durch die Botschaft untermauert werden dass Compliance alle angeht und die Erwartungshaltung
besteht dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter Fehlverhalten adressiert und sich nicht
davon abwendet bzw (bewusst) wegsieht. Damit kann Whistleblowing maßgeblich dazu beitragen
dass die Compliance Kultur aufgebaut und gestärkt wird.