Die Zivilgerichtsbarkeit untergliedert sich in die streitige und außerstreitige Gerichtsbarkeit
die zwei voneinander getrennte und unabhängige Bereiche des Zivilverfahrens darstellen. Im
Außerstreitverfahren wird nicht nur - wie der Name vielleicht vermuten lässt - die friedliche
Gestaltung von Rechtsbeziehungen mit dauerhaftem Charakter behandelt wie etwa im
Verlassenschafts- Erwachsenenvertreter- Grundbuchs- und Firmenbuchverfahren. Der Gesetzgeber
hat vielmehr auch sogenannte streitige Bereiche der Außerstreitgerichtsbarkeit in dem sich die
Parteien kontradiktorisch gegenüberstehen vom klassischen Zivilprozess abgekoppelt und ins
außerstreitige Verfahren verwiesen - wie beispielsweise das Unterhaltsverfahren zwischen
Vorfahren und Nachkommen oder das Aufteilungsverfahren des Ehevermögens nach einer
rechtskräftigen Scheidung. Grund für eine solche Verweisung auf den außerstreitigen Rechtsweg
sind teilweise historische Argumente aber auch der Gedanke der Rechtsfürsorge wonach in
diesen Bereichen tunlichst nach Billigkeit entschieden werden soll. Dieses Lehrbuch stellt den
Allgemeinen Teil des Außerstreitverfahrens umfassend dar. Zum Besonderen Teil gehören aber
sowohl Materien die im Außerstreitgesetz selbst geregelt sind als auch solche deren Normen
sich in Sondergesetzen befinden. Diese Materien sind im Lauf der Zeit zu einem beträchtlichen
Umfang angewachsen. Das Lehrbuch verzichtet bewusst auf eine detaillierte Darstellung der
einzelnen Sonderverfahren und greift in bewährter Form nur jene Bereiche heraus die für die
Praxis besonders wichtig sind: Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten das Obsorge-
Kontaktrechts- und Unterhaltsverfahren und das Erwachsenenschutzrecht sowie das
Verlassenschaftsverfahren. Die dritte Auflage wurde umfassend neu bearbeitet und aktualisiert.