Die Einführung der Appellationsgerichte erfolgte 1782 im Rahmen der Justizreformen Kaiser
Josephs II. Ursprünglich war eine solche Einrichtung für Innsbruck allerdings nicht vorgesehen
da für Alttirol und Vorarlberg zunächst das Appellationsgericht Klagenfurt zuständig war. Es
sollte beinahe zehn Jahre dauern ehe Innsbruck 1791 ein eigenes Appellationsgericht
erhielt.Damit war ein bedeutender Schritt aber keineswegs ein Ende der Entwicklung in Richtung
Trennung der Staatsgewalten und dreistufigem Instanzenzug gesetzt. Die Geschichte des
Appellationsgerichts (ab 1849 Oberlandesgericht) Innsbruck verzeichnete neben mehreren
territorialen Veränderungen zahllose Kompetenzerweiterungen und -verschiebungen und erlebte
eine Verdichtung in der Zusammenarbeit mit vor- und nachgelagerten Behörden und
Einrichtungen.Der vorliegende Band möchte die vielen Zugänge zur regionalen Justizgeschichte
aufzeigen und ist in zwei Sektionen gegliedert. In Perspektiven aus den
Geschichtswissenschaften wird die historische Entwicklung der Justizverwaltung näher
beleuchtet. Geographisch stehen die heutigen österreichischen Bundesländer Tirol und Vorarlberg
die italienischen Autonomen Provinzen Südtirol und Trentino sowie Liechtenstein im Zentrum der
Betrachtungen. Zeitlich erstrecken sich die Beiträge vom 18. bis ins 21. Jahrhundert. Die
zweite Sektion umfasst Perspektiven aus der Vielfalt der Rechtspraxis. Es kommen Einrichtungen
und Institutionen innerhalb und außerhalb der unmittelbaren Justizverwaltung zu Wort die in
Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht jene Bereiche abdecken die in der Öffentlichkeit
unter dem Begriff Justiz subsumiert werden.