Für Wahlen in sonstigen Selbstverwaltungskörpern besteht die verfassungsrechtliche Vorgabe die
Organe nach demokratischen Grundsätzen aus dem Kreis der Mitglieder zu bestellen. Häufig wird
die Wahl als Form der Organbestellung festgelegt. Inwieweit die Wahlverfahren für sonstige
Selbstverwaltungskörper dem Verfassungsrecht entsprechen ist mitunter Gegenstand der
Untersuchung. Neben der Vorbildwirkung der Wahlgrundsätze zu den allgemeinen
Vertretungskörpern wird auch der Frage nachgegangen ob aufgrund der gemeinsamen
verfassungsrechtlichen Grundlage auch Gemeinsamkeiten bei der tatsächlichen Ausgestaltung der
Wahlverfahren bestehen. Dabei wird die Heterogenität der Wahlverfahren in sonstigen
Selbstverwaltungskörpern und damit der weite Ermessenspielraum der Gesetzgeber evident. Durch
die Systematisierung der verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten werden strukturelle
Gemeinsamkeiten und bestehende Unterschiede herausgearbeitet. Behandelte Aspekte des
Wahlverfahrens sind die Zuständigkeit zur Durchführung der Wahl die aktive und die passive
Wahlberechtigung die Wahlbewerbung die Abstimmungshandlung selbst sowie die
Rechtsschutzmöglichkeiten.