Das Hauptanliegen des Menschen ist sein Wohlergehen. Grundlagen dafür sind Ressourcen und
Sicherheit. Diese können im Allgemeinen nur gemeinschaftlich gewährleistet werden. Ressourcen
setzen eine wie auch immer geartete Form von Besitz voraus. Als Individuum braucht der Mensch
einen gewissen Freiraum aber in der Gemeinschaft muss er solidarisch handeln. Somit können wir
sagen dass Besitz Sicherheit Freiheit und Gleichheit die Grundlagen seines Wohlergehens
bilden die wir als Grundrechte oder allgemeine Menschenrechte bezeichnen. Menschenrechte sind
zwar individuell fokussiert aber nur im sozialen Kontext realisierbar. Eigenwohl und
Gemeinwohl sind also komplementär. Menschenrechte können zwar von supranationalen Instanzen als
universell allgemeingültig deklariert werden konkret absichern kann man sie aber nur in
verfassten Staaten mit gegenüber ihrem Staat sich verantwortlich fühlenden Bürgern.
Verfassungen können Rechte aber auch Pflichten der Bürger festlegen und verwirklichen somit
auch die individuellen Grundrechte schützen. (Aus dem 'Vorwort')