Gibt es neben den im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Zustimmungskompetenzen der
Gesellschafterversammlung einer Körperschaft noch zusätzliche das heisst ungeschriebene? Für
die AG bejaht das seit einiger Zeit die herrschende Ansicht in Deutschland namentlich für
bestimmte grundlegende Strukturänderungen (sog Holzmüller-Doktrin). In Österreich sind diese
Fragen bislang nur sehr spärlich erörtert und auch insoweit nur für Kapitalgesellschaften.
Vollends nicht angesprochen (abgesehen von kurzen eigenen Beiträgen der Autoren dieser
Monographie) erscheint ob jene für die AG entwickelten Grundsätze auch auf andere
Gesellschaftsformen entsprechend anwendbar wären. In Betracht kommen dafür nicht
Personengesellschaften sondern allein Körperschaften mit einer institutionalisierten
Mitgliederversammlung als Willensbildungsorgan. Schwerpunkte dieser Untersuchung sind: -
Prüfung für die österreichische AG im Vergleich mit der deutschen- Ausdehnung auf die
(österreichische) GmbH?- Erstreckung auf die Genossenschaft?- Anwendung auf den ideellen
Verein?- Konkrete Anwendungsfälle einschlägiger Entscheidungskompetenzen sowie FolgefragenDiese
Zustimmungsvorbehalte ergänzen die individuelle Komponente des Mitgliederschutzes
(Gesellschaftsrechtliches Belastungsverbot) um eine wichtige zweite nämlich eine kollektive.