Der Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des
Nationalsozialismus dokumentiert die Tätigkeit dieses unabhängigen international besetzten
Gremiums das über 20.702 Anträge auf Vermögensentschädigung entschieden hat. Die Bedeutung des
Washingtoner Abkommens zwischen den USA und der Republik Österreich vom 17. Jänner 2001 in der
Auseinandersetzung mit den Nachwirkungen des Nationalsozialismus in Österreich die
Vielschichtigkeit der bei seiner Umsetzung zu berücksichtigenden Aspekte sowie das Verfahren
vor dem Antragskomitee und die dabei angewendeten hohen Standards werden in diesem Bericht
ausführlich dargestellt. Der Allgemeine Entschädigungsfonds wurde 2001 zur umfassenden Lösung
offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden
die während der Zeit des Nationalsozialismus auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich
entstanden sind eingerichtet. Das Verfahren vor dem Antragskomitee war neben effizienter
historischer und juristischer Arbeit vom Anliegen der besonderen Verantwortung gegenüber den
Opfern des Nationalsozialismus geprägt. Schließlich mündete dieses Verfahren in
Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 215 Millionen USD an rund 24.000 Begünstigte.