Demokratie kann in realen politischen Systemen auf verschiedene Weise vermittelt werden.
Insbesondere in parlamentarischen Demokratien in denen die Entscheidungsgewalt bei einem
Gremium liegt dem die Beherrschten diese Befugnis auf Zeit übertragen. Der Begriff der
Repräsentation wird zum Schlüsselbegriff der Demokratie. Die Frage wer wen und unter welchen
Bedingungen repräsentiert lässt sich aus normativer und faktischer Perspektive stellen.
Einerseits lässt sich untersuchen welche Vorgaben die Rechtsordnung für die Auswahl der
Parlamentsmitglieder macht andererseits kann man fragen inwieweit Repräsentationsstrukturen
und -prozesse in der Realität tatsächlich eingelöst werden. Repräsentationslücken existieren
etwa weil nicht alle Beherrschten Repräsentant_ innen ins Parlament entsenden dürfen: Die
Bindung des Wahlrechts an die Staatsbürgerschaft der wahlrechtliche Ausschluss von
Staatsbürger_innen aus Altersgründen wegen Erkrankung oder Behinderung. Schließlich stellt
sich die Frage wie repräsentativ der Vertretungskörper zusammengesetzt ist. Besonders
herausfordernd in diesem Zusammenhang bleibt die Gleichbehandlung der Geschlechter und dass die
Repräsentations- und Partizipationsdefizite mit demographischen Verschiebungen wachsen. Diese
Repräsentationsprobleme werden aus Sicht des österreichischen und schweizerischen Rechts unter
Berücksichtigung einer europarechtlichen Perspektive untersucht.