Das österreichische Gesellschaftsrecht wird zunehmend durch einen intensiven Ideenaustausch und
die Übernahme von Konzepten aus dem angloamerikanischen Raum insbesondere im Bereich der
Organhaftung geprägt. Ein wichtiges Beispiel stellt das Verbot der Ausnützung von
Geschäftschancen (corporate opportunities) dar. Demnach ist es Organmitgliedern und
Gesellschaftern einer Gesellschaft untersagt Geschäftschancen auszunützen soweit diese
bereits der Gesellschaft zuzuordnen sind. Die genauen Kriterien nach denen eine solche
Zuordnung im Einzelfall zu erfolgen hat und in welchem Verhältnis diese Doktrin zur
Treuepflicht und dem Wettbewerbsverbot steht ist umstritten. Untersucht werden der Schutz von
Geschäftschancen im Innenverhältnis - zwischen der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern bzw
Gesellschaftern - der kapitalerhaltungsrechtliche Schutz und eine mögliche
Existenzvernichtungshaftung. Für die Praxis relevante Fragestellungen rund um die mögliche
Ausnützung von Geschäftschancen im Verhältnis zur Gesellschaft werden erstmals umfassend
dargestellt.