Das revidierte und zwischen Bund und Kantonen harmonisierte Beschaffungsrecht ist ein
Meilenstein für die öffentliche Beschaffung. Neu geht der Zuschlag statt an das wirtschaftlich
günstigste an das vorteilhafteste Angebot. Die Qualitätskriterien werden gegenüber dem
Preiskriterium deutlich gestärkt. Exemplarisch für den Wandel in der Vergabekultur ist der neue
Zweckartikel mit dem Fokus auf den nachhaltigen Einsatz öffentlicher Mittel. Es braucht
praxisnahe Umsetzungshilfen und Sensibilisierung auf Anbieterseite sowie bei den
ausschreibenden Stellen das Verständnis dass die neue Vergabekultur eine Chance ist die
Qualität von Bau- und Infrastrukturprojekten zu stärken und anstehende Herausforderungen zu
lösen. Das Werk von Dr. iur. Mario M. Marti Rechtsanwalt bietet eine Auslegeordnung dazu und
eine Umsetzungshilfe für Personen die in ihrer täglichen Arbeit mit Ausschreibungen in der
Bauwirtschaft zu tun haben.