Im Verlauf der Revolution von 1848 49 richtete die Frankfurter Nationalversammlung als
vorläufige Regierung des noch zu konstituierenden deutschen Bundesstaates eine Provisorische
Zentralgewalt ein. Während diese bei den deutschen Großmächten und Mittelstaaten auf wenig
Akzeptanz stieß waren die Kleinstaaten grundsätzlich eher zur Kooperation bereit. Am Beispiel
der schwarzburgischen Fürstentümer wird das ambivalente Verhältnis zwischen Kleinstaat und
Zentralgewalt in den Revolutionjahren von 1848 49 auf breiter Quellenbasis näher untersucht.