In Deutschland ereignen sich in ärztlichen Praxen und Krankenhäusern Kliniken jährlich rd.
190.000 Behandlungsfehler. Hinzu kommen zehntausende vermutete medizinische Fehlleistungen.
Lange Zeit waren das Recht medizinischer Behandlungen und das Arzthaftungsrecht nicht
gesetzlich geregelt. Die entsprechenden Grundsätze ergaben sich vielmehr aus der
Rechtsprechung. Durch das am 26.02.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte
von Patientinnen und Patienten kurz: Patientenrechtegesetz (PatRG) sind mit einer Ergänzung
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um die Paragrafen 630a bis 630h gesetzliche Regelungen für
den beonderen Typ des medizinischen Behandlungsvertrages geschaffen worden. Neben der
ausführlichen Erläuterung der neuen BGB-Vorschriften gibt das Werk in allgemeinverständlicher
Sprache (sämtliche unvermeidlichen Fachausdrücke werden erläutert) zunächst einen Überblick
über die fachlichen Grundlagen des ärztlichen Handelns. Breiten Raum nehmen Beschreibungen der
beiden Arten von Behandlungsfehlern (einfache und grobe) mit zahlreichen Beispielen aus der
Rechtsprechung ein. Sodann werden die zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen in Gestalt der beiden
Haftungsordnungen Vertragshaftung und Haftung aus unerlaubter Handlung (Deliktshaftung)
vorgestellt. Weiterhin werden die Ansprüche von Patienten nach festgestellten
Behandlungsfehlern in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld detailliert beschrieben.
Letztlich wird auf die Verjährung der Ansprüche von Patienten eingegangen. Im Anhang werden die
Behandlung durch Heilpraktiker und die Leistungen von Hebammen auch unter
Haftungsgesichtspunkten dargestellt. Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten zitierten
Gesetzesvorschriften. Den Abschluss bildet ein ausführliches Stichwortverzeichnis.