Erstmalig hat der Bundesgerichtshof den Begriff des Quasi-Gesellschafters im Jahr 2008
verwendet und damit Treugeber beschrieben die im Rahmen einer qualifizierten treuhänderischen
Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft wie unmittelbare Gesellschafter behandelt
werden. Der Quasi-Gesellschafter hat daraufhin die Rechtsprechung und das
gesellschaftsrechtliche Schrifttum in den vergangenen zehn Jahren wiederholt und intensiv
beschäftigt. Durch das in § 152 Abs. 1 S. 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) normierte
Gleichstellungsgebot für die treuhänderische Beteiligung an einer geschlossenen
Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft ist der Quasi-Gesellschafter nun auch Gegenstand einer
gesetzlichen Regelung geworden. Die Arbeit bietet eine umfassende Aufarbeitung des
Diskussionsstandes zur Rechtsfigur des Quasi-Gesellschafters. Neben der dogmatischen Einordnung
behandelt die Arbeit auch sämtliche Haftungszenarien für einen Quasi-Gesellschafter im
Anwendungsbereich des KAGB. Abschließend widmet sich der Autor der zentralen Frage ob durch
die Normierung der Rechtsfigur im KAGB eine Rechtsentwicklung zu einer neuen
Gesellschafterklasse stattgefunden hat.