Unter der Geltung des BGB wurde und wird die Existenzgefährdung oder ¿vernichtung von Teilen
der Literatur und der Rechtsprechung immer wieder herangezogen um eine Entlastung des
Schuldners auf materiell-rechtlicher Ebene zu erreichen. Demgegenüber stehen Feststellungen wie
¿Geld hat man zu haben¿ das ¿Prinzip der unbegrenzten Vermögenshaftung¿ oder der Grundsatz der
Vertragstreue bzw. der Grundsatz der Totalreparation. Daneben werden durch eine
Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit auf materiell-rechtlicher Ebene die Vorschriften über
die Zwangsvollstreckung und Insolvenz übergangen. Die Arbeit widmet sich diesem
Spannungsverhältnis. Zunächst wird die Herkunft des Arguments der Existenzgefährdung umfassend
untersucht und dargestellt. Sodann wird dessen dogmatische Berechtigung analysiert. Es wird
herausgearbeitet dass das Argument keine materiell-rechtliche Berechtigung findet. Soweit in
gewissen Fallkonstellationen durch die Nichtberücksichtigung der Existenzgefährdung des
Schuldners auf materiell-rechtlicher Ebene ein Eingriff in dessen verfassungsrechtlich
verbürgte Rechte gegeben ist findet dieser seine Rechtfertigung in den ebenfalls
verfassungsrechtlich garantierten Rechten des Gläubigers.