Für den 3. Hamburger Sicherheitsrechtstag zum Thema ¿Sicherheitsgewährleistung bei öffentlichen
Veranstaltungen ¿ insbesondere am Beispiel von Fußballspielen¿ haben sich ausgewiesene Experten
mit diesen veranstaltungsbezogenen Sicherheits- und Hygieneherausforderungen für öffentliche
Veranstaltungen befasst. Die Gewährleistung der Sicherheit für Teilnehmer von öffentlichen
Großveranstaltungen stellt die Sicherheitsakteure vor große Herausforderungen beispielsweise
aufgrund von Terrorismus Massenpanik und Fangewalt bei Fußballspielen. Hinzukommen neue
Risiken durch die COVID-19-Epidemie die eigene Hygienekonzepte unter Umständen sogar neue
Veranstaltungsformate nach sich ziehen. Es ging darum diese Fragen in einem ersten
Schwerpunkt aus Sicht von Polizei und Sicherheitswirtschaft zu beleuchten. In einem weiteren
Schwerpunkt wurde der Rechtsrahmen für öffentliche Veranstaltungen auf den Prüfstand gestellt.
Gegenstände waren dabei auch die neue Hamburger Regelung für öffentliche Veranstaltungen (§ 31
SOG) sowie das Infektionsschutzrecht. Darüber hinaus sollte im Rahmen der Veranstaltung auch
die Eröffnung des Forschungsinstituts für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft
(FORSI) an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg feierlich bekanntgeben werden.
Pandemiebedingt musste die für den 21. Oktober 2020 geplante Veranstaltung der Forschungsstelle
Europäisches und Deutsches Sicherheitsrecht (FEDS) der Hochschule der Akademie der Polizei
Hamburg zusammen mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) zwar kurzfristig
abgesagt werden. Gleichwohl haben viele Referenten ihren Beitrag für diesen Tagungsband
dankenswerter Weise ausgearbeitet. Diese Beiträge stehen mit diesem Tagungsband nun auch der
Öffentlichkeit zur Verfügung.