Die Rechtsphilosophie Hegels ist von den Werken des Philosophen das einzige das er einem
besonderen genau begrenzten Unterteile seines Systems gewidmet hat. Die Phänomenologie und die
Enzyklopädie behandeln jede unter einem eigentümlichen Gesichtspunkte den gesamten Inhalt des
menschlichen Bewußtseins. Die Logik beschränkt sich zwar auf die Entwickelung der reinen
Vernunftbestimmungen die jenen Inhalt gestalten und beherrschen aber so gibt eben auch sie
sich als ein Abbild der Totalität. Nicht daß sie nur den Rahmen darböte in den der ganze
Reichtum des Wirklichen sich einspannen läßt sondern sie bildet den alles umfassenden Grund-
und Aufriß den dieser mit seinem Leben sowohl erfüllt wie auch innehält. Die Probe darauf ob
die Anlage seines Systems und die Auswahl seiner leitenden Kategorien geeignet sei ein
gesondertes durch die Erfahrungswissenschaft vernünftig bearbeitetes Gebiet der Wirklichkeit
in seinem eigenen Zusammenhang und in der lebendigen Fülle seiner Momente im einzelnen zu
begreifen und darzustellen hat Hegel schriftstellerisch nur in der Rechtsphilosophie
geliefert. [...] Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 - 1831) der als wichtigster Vertreter des
deutschen Idealismus gilt behandelt in dem vorliegenden Band die Grundlinien der Philosophie
des Rechts. Dieses Buch ist ein unveränderter Nachdruck der längst vergriffenen Originalausgabe
von 1911.