Den gewaltigen Fortschritt in der Kulturentwicklung der in der Ersetzung der Selbsthilfe durch
geordnete Rechtspflege liegt nimmt in Griechenland das Volk von Athen für sich in Anspruch.
Aber schon in der homerischen Welt begegnen die Anfänge einer Rechtspflege. Nur die Kyklopen
die keinerlei Gemeinschaft pflegen wissen von rechtlichen Satzungen so wenig wie von
beratenden Versammlungen bei ihnen richtet jeder nach Willkür über Weib und Kinder. Aber einem
hellenischen Gemeinwesen fehlt es nicht an rechtswaltenden Männern die für Wahrung der
Rechtsnormen sorgen. Diese gelten als von Zeus selber überkommen und darum zürnt der Gott
denen die gewalttätig auf dem Markte krumme Rechtssprüche fällen und die Gerechtigkeit
verbannen. Auch im Lager vor Troja ist so gut wie für den Versammlungsplatz auch für die
Gerichtsstätte gesorgt. Und wie geläufig die Anschauung richterlicher Tätigkeit den Dichtern
ist beweisen die Vergleiche die sie dieser Sphäre entnehmen. [...] Der deutsche klassische
Philologe Justus Hermann Lipsius stellt in seinem vorliegenden Werk das Attische Recht und
Rechtsverfahren mit Benutzung des Attischen Prozesses dar. Dieses Buch ist ein unveränderter
Nachdruck der Originalausgabe von 1905.