Wenn ich dem an mich ergangenen Ersuchen des Herrn Verlegers einen Handatlas der gerichtlichen
Medizin herauszugeben gerne entsprochen habe so geschah dies weil das Bedürfnis von
Abbildungen ebenso wie in anderen Disziplinen auch in der gerichtlichen Medizin sich immer mehr
bemerkbar macht weil demselben in dem Rahmen von Lehrbüchern nur in beschränkter Weise
entsprochen werden kann und weil zum ersten Male Gelegenheit geboten war ein leicht
zugängliches Werk zu liefern welches auch den gewöhnlichen praktischen Arzt sowie den
Studenten in den Stand setzt sich ohne grosse Auslagen über die wichtigsten
gerichtlichmedizinischen Vorkommnisse im Bilde zu informieren. Die gebrachten Abbildungen sind
durchaus Originalien und entweder frischen Fällen oder Museumspräparaten entnommen. Einzelne
sind fremden doch ebenfalls originalen Beobachtungen entlehnt. [...] Dr. Eduard Ritter von
Hofmann stellt in seinem vorliegenden Atlas der gerichtlichen Medizin an über 240 historischen
Abbildungen Erkrankungen Verletzungen und Gewalteinwirkungen am Menschen dar. Dieses Buch ist
ein unveränderter Nachdruck der Originalausgabe von 1898.