Wenn Sie als Bauherr Eigentümer oder Planer bauen sanieren oder einen Bestandsbau erweitern
müssen Sie sehr häufig parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV) auch das geltende
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen.Die EnEV fordert energieeffiziente
Gebäude: Dafür beschränkt sie den erlaubten Primärenergiebedarf zum Heizen Wassererwärmen
Lüften und bei Nichtwohnbauten auch Beleuchten. Parallel dazu begrenzt die EnEV den
Wärmeverlust durch die Bauhülle. Seit dem 1. Mai 2014 ist die aktuelle EnEV 2014 in Kraft. Sie
hat seit dem 1. Januar 2016 die energetischen Anforderungen an Neubauten erhöht. Wir sprechen
daher von der EnEV ab 2016 weil es keine eigenständige neue Fassung der Verordnung ist.Als
Eigentümer eines Neubaus müssen Sie - laut EEWärmeG 2011 - seit dem 1. Mai 2011 auch einen Teil
der benötigten Wärme oder Kälte über erneuerbare Energiequellen decken - wie Solarstrahlen
Erdwärme - oder anerkannte Ersatzmaßnahmen durchführen. In der Praxis tauchendabei zahlreiche
Fragen auf wie wir über unser Experten-Portal www.EnEV-online.de täglich erfahren. Wie hilft
Ihnen diese Publikation?Überblick: Sie wollen sich einen allgemeinen Eindruck verschaffen?
Sehen Sie sich die gesamte Publikation an.Anforderungen: Sie wollen erfahren was die EnEV und
das EEWärmeG jeweils vorschreiben? Suchen Sie im Inhalt die pas-senden Fragen damit Sie die
Antworten finden (Seite 1.3).Regelungen: Sie suchen eine Erklärung zu einem bestimmten
Abschnitt der EnEV oder des EEWärmeG? Im Kapitel 2 und 3 zeigt die rechte Spalte jeweils den
Paragraphen und Absatz an.