Medizinprodukte dürfen gemäß 5 Absatz 1 MPBetreibV nur von Personen angewendet werden die eine
Einweisung in das Medizinprodukt bekommen haben. Jeder Anwender ist dafür verantwortlich dass
er kein Gerät bedient an dem er nicht eingewiesen wurde. Der Gerätepass ermöglicht es
demjenigen der eine Einweisung erhalten hat dies persönlich nachzuweisen. Eingetragen werden
Geräteart Typ Ausführung Software Hersteller Name und Firma des Einweisenden sowie das
Einweisungsdatum. Darüber hinaus lassen sich Schulungen und Fortbildungen dokumentieren. Jede
Seite hat Platz für drei Einweisungs- bzw. Schulungsnachweise. Die Doppelseiten lassen sich
randlos scannen bzw. kopieren und können so leicht den Personal- oder Bewerbungsunterlagen
beigefügt werden. Die zum Download bereitgestellte Etikettenvorlage ermöglicht es
Einweisungsbescheinigungen über die Seriendruckfunktion einer Textverarbeitung zu erstellen und
in den Gerätepass einzukleben.