Auch wenn sich das Gros der Betriebsräte gesetzeskonform verhält drängt sich aufgrund des
konfliktträchtigen Feldes der Betriebsverfassung die Frage auf inwieweit Fehlverhalten der
Arbeitnehmervertretungen Schadensersatzansprüche auslösen kann. Eine Beurteilung setzt dabei
stets eine gebührende Berücksichtigung sowohl der Verantwortung als auch der gesetzlich
abgesicherten Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertretung voraus. Im Rahmen der Untersuchung wird
dargelegt dass sowohl die Betriebsratsmitglieder als auch das dahinterstehende Gremium als
Schuldner eines Schadensersatzanspruchs in Betracht kommen. Abschließend erfolgt ein Vorschlag
wie gegenwärtig bestehende Gerechtigkeitslücken in der Zukunft vermieden werden könnten.