Die Untersuchung befasst sich mit der Notwendigkeit einer Harmonisierung der
Verfolgungsverjährung in der Europäischen Union. Eine solche Notwendigkeit begründet der Autor
mit den gravierenden Unterschieden zwischen den nationalen Verjährungsregelungen in der EU und
den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen. Nach einer umfassenden Analyse der Rechtsetzungs- und Harmonisierungskompetenzen
der EU in Bezug auf die Verfolgungsverjährung gelangt der Autor zu dem Schluss dass sich eine
nennenswerte Angleichung des Verjährungsrechts nur durch freiwillige Reformen in den
Mitgliedstaaten erreichen lässt. Den Anstoß hierzu könnte eine Europäische Modellregelung zur
Verjährung liefern.