KI-Regulierung in der EU Die KI-Verordnung (KI-VO) schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen
für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz in der EU. Unternehmen Behörden
Entwickler:innen und Anwender:innen stehen damit vor neuen rechtlichen und praktischen
Herausforderungen: Welche Systeme gelten als "Hochrisiko"? Welche Pflichten ergeben sich für
Anbieter und Nutzer:innen? Wie können Innovationen gefördert werden ohne rechtliche Risiken
einzugehen? Der HK-KI-VO - klar kompakt und praxisnah Der neue Handkommentar vermittelt die
KI-Verordnung prägnant und praxisnah. Ohne Umschweife konzentriert er sich auf die wesentlichen
Inhalte und Fragestellungen. Die Autoren beleuchten dabei sowohl die rechtlichen als auch die
technischen Aspekte und erklären diese in klar verständlicher Sprache. Das Werk vereint
Lehrbuch und Kommentar und eignet sich ideal sowohl für Jurist:innen die eine schnelle
Orientierung benötigen als auch für Nichtjurist:innen die fundiertes Wissen für ihre Arbeit
benötigen. Zum Inhalt: Anwendungsbereich und Grundprinzipien: Welche Systeme und Akteure
sind betroffen? Kategorisierung von KI-Systemen: Hochrisiko verbotene Systeme niedrige
Risikoklassen Pflichten der Marktakteure: Anbieter Importeure Händler:innen und Nutzer:innen
Technische und organisatorische Anforderungen: Risikoanalyse Transparenz Datensicherheit
Überwachung und Sanktionen: Rolle der Behörden Marktaufsicht und Bußgelder Fazit Mit seinem
klaren Fokus auf das Wesentliche ist das Werk ein unverzichtbarer Begleiter für alle die sich
schnell und sicher in der Welt der KI orientieren möchten - ohne sich in unnötigen Details zu
verlieren. Es richtet sich an Rechtsanwält:innen Unternehmensjurist:innen Compliance- und
AI-Officer sowie Produktverantwortliche Entwickler:innen und Ingenieur:innen. Auch Behörden
Verbände und alle die rechtliche und technische Vorgaben in KI-Projekten umsetzen müssen
profitieren davon. Die Autoren Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf ist Inhaber des Lehrstuhls für
Strafrecht Strafprozessrecht Rechtstheorie Informationsrecht und Rechtsinformatik an der
Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Als Mitglied des Sachverständigengremiums der EU
(High-Level Expert Group on Artificial Intelligence) war er maßgeblich an der Entstehung der
KI-VO beteiligt. Als Gründer und Leiter der Forschungsstelle RobotRecht forscht er seit über 15
Jahren an den rechtlichen Rahmenbedingungen für autonome Systeme und künstliche Intelligenz.
Johannes Härtlein ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Hilgendorf und an
der Forschungsstelle RobotRecht. In seiner Dissertation beschäftigt er sich mit einem
Regulierungskonzept für künstlich-generative Intelligenz.