Künstliche Intelligenz ist eine technische Innovation die mit neuartigen Chancen und Risiken
verbunden zu sein scheint. Erfordert diese Neuartigkeit auch ein verändertes - ein innovatives
- Recht um die damit verbundenen Risiken bewältigen zu können? Auf Basis einer Analyse der
technischen Grundlagen von KI und einer technikphilosophischen Betrachtung des Wesens dieser
Technik untersucht die Autorin diese Frage im Kontext der strafrechtlichen Produktverantwortung
de lege lata wie de lege ferenda. Eingebettet ist diese Analyse in eine ganzheitliche
Betrachtung der Verantwortungsstrukturen für technische Produkte so dass insbesondere die
geplante KI-Verordnung sowie geplante Änderungen bei der zivilrechtlichen Produkthaftung
Berücksichtigung finden.