Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten und stellt Wissenschaft und
Praxis vor Herausforderungen - auch und gerade mit Blick auf den Datenschutz. Ziel der Arbeit
ist es dieses noch junge Schnittstellengebiet wissenschaftlich zu durchdringen und
rechtssichere sowie praxistaugliche Lösungswege aufzuzeigen. Dafür werden die einzelnen Stadien
eines Meldeverfahrens analysiert das Verhältnis der des Datenschutzbeauftragten zur internen
Meldestelle geklärt und die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte ins Meldeverfahren
eingeordnet. Schwerpunkte der Untersuchung bilden das Verhältnis von Vertraulichkeit und
Transparenz sowie die Datenverarbeitung in einer Konzernmeldestelle und durch eine
rechtsanwaltliche Ombudsstelle. Die Arbeit ist mit dem BCM (Berufsverband der Compliance
Manager) Nachwuchsförderpreis in der Kategorie "Beste Dissertation" ausgezeichnet worden.