Durch das "Weltruf"-Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. II ZR 11 17) ist die organinterne
Ressortaufteilung wieder in den Fokus gerückt. Doch wie und in welchen Grenzen modifiziert die
vorstandsinterne Ressortaufteilung die Pflichten einzelner Vorstandsmitglieder? Die
Dissertation identifiziert in der Rechtsprechung ein Begründungsdefizit für organinterne
Überwachungspflichten und entwickelt hierzu ein rechtsdogmatisches Lösungsmodell. Dabei liegt
ein Fokus auf dem Verhältnis zwischen dem Kollegialorgan und den einzelnen
Vorstandsmitgliedern. Die Dissertation widmet sich zudem praxisrelevanten Folgefragen der
Pflichtenmodifikation und untersucht den legislativen Handlungsbedarf.