Die Bundeswehrverwaltung muss nach dem Grundgesetz von den Streitkräften getrennt sein. Dieses
Trennungsgebot gerät nicht zuletzt im Kontext der Zeitenwende zunehmend unter Druck. In seiner
Untersuchung zeigt Jörg Philipp Terhechte dass eine sukzessive Aushöhlung des Trennungsgebots
verfassungsrechtlich problematisch ist. Dieser Befund wird insbesondere anhand der Führung
ziviler Ämter durch Soldatinnen und Soldaten der Fachaufsicht von Soldatinnen und Soldaten
über die zivile Bundeswehrverwaltung der Einrichtung sog. Systemhäuser der Stellung des
Generalinspekteurs der Bundewehr der Inanspruchnahme ziviler Wechselstellen durch Soldatinnen
und Soldaten und der Einrichtung des neuen Planungs- und Führungsstabes festgemacht.