Derzeit wird die Stromspeicherung im deutschen Energierecht in die bekannten Kategorien des
Verbrauchs und der Erzeugung von Strom eingeteilt und nicht als eigenständige Tätigkeit
aufgefasst. Vor allem europarechtliche Vorschriften schreiben jedoch ein anderes Verständnis
der Speicherung vor das diese als wirtschaftliche Einheit und eigene Marktrolle betrachtet.
Die vorliegende Arbeit untersucht inwieweit dieses Einheitsverständnis mit dem nationalen
Rechtsrahmen vereinbar ist und welche Folgen die Anwendung eines solchen Verständnisses hätte.
Hierfür werden die beiden Verständnisse gegeneinander abgegrenzt ihre Auswirkungen auf die
Rechtssicherheit miteinander verglichen und dargestellt welches von ihnen vorzugswürdig
erscheint.