Der im Jahr 2011 aufgedeckte sog. Göttinger Organallokationsskandal hat das Organspendesystem
in Deutschland erschüttert. Dort hatte der später angeklagte aber letztlich freigesprochene
Transplantationsarzt gegenüber der Vermittlungsstelle Eurotransplant falsche Angaben zum
Vorteil seiner Patienten gemacht. Der Fall ist ein Lehrbeispiel für das Medizinstrafrecht da
er zahlreiche dort ubiquitäre dogmatische Fragen zu Themen wie Täterschaft und Teilnahme
Abgrenzung von Tun und Unterlassen Kausalität objektive Zurechnung sowie Vorsatz aufwirft.
Die Arbeit hinterfragt die bisherigen Standpunkte in der Diskussion kritisch verwirft
Zahlreiches und zeigt systematische Zusammenhänge zwischen einzelnen Argumenten auf.