Nach dem auf internationalen Vorgaben beruhenden Non-Punishment-Prinzip (NPP) sollen Opfer von
Menschenhandelstaten für Straftaten die sie selbst im Zusammenhang mit dem Menschenhandel
begangen haben unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft werden. Eingang in das deutsche
Strafrecht hat dieses Prinzip explizit durch § 154c Abs. 2 StPO gefunden. Die Studie befasst
sich im Wege einer rechtsdogmatischen und empirisch-kriminologischen Analyse eingehend mit dem
bislang wenig behandelten NPP namentlich mit den Fragen ob und inwieweit es sich bei dem NPP
um ein rechtlich verbindliches Prinzip handelt ob das deutsche Recht ihm ausreichend Rechnung
trägt und wie dieses Prinzip in der Praxis Anwendung findet.