Die Inanspruchnahme von Flächen zu Siedlungs- und Verkehrszwecken stellt ein anhaltendes
Problem dar. Zur Vermeidung der Inanspruchnahme naturnaher Flächen basiert die
Stadtentwicklung verstärkt auf dem Innenentwicklungskonzept. Dieses rückt bereits erschlossene
Flächenpotentiale in den Fokus. Die doppelte Innenentwicklung erweitert dies um die
Grünflächenplanung. Vor diesem Hintergrund werden die Rechtsinstrumente des allgemeinen und
besonderen Städtebaurechts zur Umsetzung der (doppelten) Innenentwicklung analysiert und
bewertet. Insbesondere das besondere Städtebaurecht eröffnet Potentiale zur Nutzung des
baulichen Bestands. Zudem werden die ergänzenden Potentiale der Landschaftsplanung einbezogen.