Wie selektiert die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs Fälle einer Situation
und wann darf sie die strafrechtliche Aufarbeitung der Situation beenden? Der Autor
argumentiert dass das Rom-Statut dem in der Praxis nicht umsetzbaren Grundsatz des
Legalitätsprinzips folgt. Verfahrenseinstellungen können innerhalb des Check-and-Balance
Systems des Art. 53 Rom-Statut legitimiert werden. Es enthält Opportunitätsklauseln und Regeln
ihrer gerichtlichen Kontrolle. Dadurch können sowohl die Verfahren in einzelnen Fällen
(Fallselektion) als auch in der Situation als Ganzes (Situation Completion) rechtssicher
eingestellt und überprüft werden. So entsteht eine Alternative zur aktuellen Praxis
intransparenter Ermessensentscheidungen.